Vorsorgevollmacht & Co
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie die zeitlich befristete Ehegattenvertretung wird Sie Tillmann Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreises, informieren.
Eine Beglaubigungssprechstunde bietet die Betreuungsbehörde an einem der folgenden Tage im Rathaus Wiesloch an. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.
Wiesloch, vhs-Zentrum, Raum 11a, 2.OG, Ringstr. 1
Ringstraße 1
69168 Wiesloch
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Wiesloch, vhs-Zentrum, Raum 11b, 2.OG, Ringstr. 1
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Di. 14.04.2026
15:00 - 16:30 Uhr
1 Termin
Wiesloch
vhs-Zentrum, Raum 11b, 2.OG, Ringstr. 1
0,00 € (je Person) (Anmeldung erforderlich)






