1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Volkshochschule zustande.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist möglich:
- schriftlich mit dem Anmeldeformular,
- per Telefax, E-Mail oder Internet
- persönlich oder
- telefonisch bei einer Geschäfts- oder Außenstelle der Volkshochschule.
Mit der Anmeldung anerkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Südliche Bergstraße e.V..
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
2. Gebühren und Bezahlung
Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Kosten für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sind, wenn nicht gesondert aufgeführt, nicht in den Gebühren enthalten. Die Bezahlung ist möglich durch:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Der Einzug der Gebühr erfolgt am zweiten Freitag nach Kursbeginn. Bei Sprachkursen mit individueller Gebührenvereinbarung wird die Kursgebühr am vierten Freitag nach Kursbeginn abgebucht. Sollte der Abbuchungstag auf einen Feiertag fallen, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.
Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen erfolgt die Abbuchung am Freitag danach. - Barzahlung bei Anmeldung in einer Geschäfts- oder Außenstelle
Rücklastschriftgebühren wegen fehlerhafter Kontoangaben, ungerechtfertigtem Widerruf oder Nichtdeckung des Kontos trägt der Kontoinhaber.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr der Rücklastschriften von 3,- Euro erhoben.
3. Teilnehmerzahl
Für die Veranstaltungen der Volkshochschule sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen vorgegeben, deshalb ist eine rechtzeitige Anmeldung empfehlenswert. Bei Kursen, die auf Wunsch der Teilnehmenden auch mit geringerer Beteiligung durchgeführt werden sollen, wird ein kostendeckender Gebührenaufschlag erhoben, der am ersten Kurstermin (bei Sprachkursen am zweiten Kurstermin) endgültig festgelegt wird. Maßgebend ist die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmenden an den genannten Kursterminen. Spätere Änderungen wegen Teilnehmerneuzugängen sind nach dieser Vereinbarung nicht mehr möglich. Die Volkshochschule behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die bereits geleistete Kursgebühr wird dann in voller Höhe zurückerstattet.
4. Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen in den Folgekursen ausgehändigt oder können in einer Geschäfts- oder Außenstelle abgeholt werden, soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. In besonderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
5. Abmeldung/Rücktritt
a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten,
- wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist,
- wenn die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit) ausfällt,
- wenn Kursräume von Dritten nicht mehr zur Verfügung stehen.
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet.
b) Teilnehmende können ohne Angabe von Gründen zurücktreten:
- bei allen Kursen und Seminaren spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn (gebührenfrei),
- bei Kursen mit sechs und mehr Veranstaltungstagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem ersten Kurstermin, sofern im Hinblick auf die Teilnehmerzahl keine abweichende Individualvereinbarung (siehe Ziffer 3) getroffen wurde.
Eine Abmeldegebühr von 6,00 € wird einbehalten.
Die Abmeldung muss persönlich oder schriftlich bei der vhs erfolgen.
Rücktritt nach Ablauf der genannten Fristen ist nicht mehr möglich.
Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung wegen Krankheit müssen die Gebühren bezahlt werden.
6. Unterrichtsfreie Tage
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeiten findet (wenn nicht gesondert angekündigt) kein Unterricht statt. Bitte beachten Sie diesbezüglich den Semesterkalender.
7. Studienreisen
Bei diesen Veranstaltungen tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten besondere Reisebedingungen, die den Interessenten ausgehändigt werden.
8. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg von und zu den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen keine Haftung.
9. Hausordnung
Denken Sie bitte daran, dass die Volkshochschule in den Unterrichtsräumen nur Gast ist. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. In Schulen und Unterrichtsräumen darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Bitte gehen Sie mit Gegenständen und Räumen pfleglich um. Turnhallen dürfen nur mit hallengeeigneten und sauberen Schuhen (keine Straßenschuhe, keine schwarze Sohle) betreten werden.
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Mannheim.
Wiesloch, den 13. Juni 2019
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