1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Volkshochschule zustande.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist möglich:
- per E-Mail oder Internet
- persönlich oder
- telefonisch bei einer Geschäfts- oder Außenstelle der Volkshochschule.
Mit der Anmeldung anerkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Südliche Bergstraße e.V..
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
2. Gebühren und Bezahlung
Die Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Kosten für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sind, wenn nicht gesondert aufgeführt, nicht in den Gebühren enthalten. Die Bezahlung ist möglich durch:
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Der Einzug der Gebühr erfolgt nach dem zweiten Kurstag.
Bei Fremdsprachkursen mit individueller Gebührenvereinbarung wird die Kursgebühr nach dem vierten Kurstag abgebucht.
Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen erfolgt die Abbuchung vor Kursbeginn. - Barzahlung bei Anmeldung in einer Geschäfts- oder Außenstelle
- Überweisung
Rücklastschriftgebühren wegen fehlerhafter Kontoangaben, ungerechtfertigtem Widerruf oder Nichtdeckung des Kontos trägt der Kontoinhaber.
Ermäßigungen (gültig ab 1.9.2026)
- Mit Ausnahme von Tages- und Studienreisen sowie den Angeboten der KIKUSCH und spezifischen Kursangeboten für Schüler:innen, die als solche bezeichnet werden, gewährt die vhs, soweit entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vorgelegt werden, einen Nachlass von Kursgebühren, soweit diese mehr als 100,00 Euro betragen, in Höhe von 25 % und für Vorträge in Höhe von 50 %.
- Ein Nachlass wird gewährt für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, FSJ, FÖJ, Au Pair, Bundesfreiwilligendienst, Arbeitslose, Schwerbehinderte (mit amtlichem Ausweis; Begleitpersonen haben freien Eintritt).
Ferner wird ein Geschwisterrabatt bei Kinderkursen ab dem zweiten Kind gewährt, wenn der gleiche Kurs von beiden Kindern belegt wird und beide Kinder bei Kursbeginn unter 18 Jahre alt sind. - Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung können bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
- Weitere Vergünstigungen werden nach Vorlage lokal bewilligt (Walldorf-Pass, Landes-Familienpass)
- Im Bereich „vhs 65+“ erhalten Menschen ab 65 Jahren einen Rabatt von 25 %.
- Es gilt jeweils immer nur eine Ermäßigung. Eine Addition von Ermäßigungen findet nicht statt.
3. Teilnehmer:innenzahl
Für die Veranstaltungen der Volkshochschule sind Mindest- und Höchstteilnehmer:innenzahlen vorgegeben, deshalb ist eine rechtzeitige Anmeldung empfehlenswert. Bei Kursen, die auf Wunsch der Teilnehmenden auch mit geringerer Beteiligung durchgeführt werden sollen, wird ein kostendeckender Gebührenaufschlag erhoben, der am ersten Kurstermin (bei Sprachkursen am zweiten Kurstermin) endgültig festgelegt wird. Maßgebend ist die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmenden an den genannten Kursterminen. Spätere Änderungen wegen Neuzugängen von Teilnehmenden sind nach dieser Vereinbarung nicht mehr möglich. Die Volkshochschule behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmendenzahl abzusagen. Die bereits geleistete Kursgebühr wird dann in voller Höhe zurückerstattet.
4. Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen in den Folgekursen ausgehändigt oder können in einer Geschäfts- oder Außenstelle abgeholt werden, soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. In besonderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
5. Abmeldung/Rücktritt
a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten,
- wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht ist,
- wenn die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit) ausfällt,
- wenn Kursräume von Dritten nicht mehr zur Verfügung stehen.
In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet.
b) Teilnehmende können ohne Angabe von Gründen bei allen Kursen und Seminaren spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn zurücktreten. Es werden keine Gebühren erhoben. Anschließend ist kein Rücktritt mehr möglich. Bei Kursen ab 6 Terminen besteht eine Sonderregelung. Hier ist ein Rücktritt bis zwei Werktage nach dem ersten Kurstermin möglich. In diesen Fällen werden eine Abmeldegebühr von 6,00 € sowie eine anteilige Kursgebühr für den ersten Kurstermin erhoben.
Die Abmeldung muss persönlich oder schriftlich bei der vhs erfolgen. Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung wegen Krankheit müssen die Gebühren bezahlt werden.
6. Unterrichtsfreie Tage
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeiten findet (wenn nicht gesondert angekündigt) kein Unterricht statt. Bitte beachten Sie diesbezüglich den Semesterkalender.
7. Studienreisen
Bei diesen Veranstaltungen tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten besondere Reisebedingungen, die den Interessent:innen ausgehändigt werden.
8. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg von und zu den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen keine Haftung.
9. Hausordnung
Denken Sie bitte daran, dass die Volkshochschule in den Unterrichtsräumen nur Gast ist. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. In Schulen und Unterrichtsräumen darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Bitte gehen Sie mit Gegenständen und Räumen pfleglich um. Turnhallen dürfen nur mit hallengeeigneten und sauberen Schuhen (keine Straßenschuhe, keine schwarze Sohle) betreten werden.
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Mannheim.
Wiesloch, den 1. August 2026
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