Seit Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Die vhs Südliche Bergstraße ist anerkannter Bildungsträger. Die Bildungszeitangebote finden Sie hier auf unserer Homepage oder Sie lassen sich von Dr. Anna Gisbertz unter der Telefonnummer 06222 / 9296-20 oder per Mail gisbertz@vhs-sb.de beraten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx